Schuljahr 2019 / 20

Wiederaufnahme des Unterrichts

Wir freuen uns, Ihre Kinder wieder in der Schule begrüßen zu dürfen!

Selbstverständlich gelten die vom Land NRW vorgegebenen Hygienemaßnahmen mit Abstandsregelung und halbierten Klassen.

Auf dem Schulgelände besteht Maskenpflicht, am Platz darf Ihr Kind die Maske ablegen.

Seit dem 07.05.2020 läuft in unserer St.-Peter-Schule wieder Unterricht.

Hier finden Sie den Plan, wann welcher Jahrgang Präsenzunterricht hat. Gleichzeitig sind die Daten auch in unserem Kalender zu finden.

Auch unsere Schulbusse fahren zu den Unterrichtszeiten passend und täglich um 15:50 nach der Notbetreuung, den bis zu den Sommerferien geltenden Busfahrplan finden Sie hier.


Corona-Informationen

Alle weiteren Corona-Informationen seitens des Schulministeriums NRW finden Sie hier.


  • Am Freitag (17.04.2020) hat die Landesregierung nun weitere Berufsgruppen für systemrelevant erklärt.
  • Zudem dürfen Alleinerziehende ihre Kinder auch zur Notbetreuung geben.
  • Neu aufgenommen wurden unter anderem (die komplette Liste ist hier):

    • Alleinerziehende
    • Mitarbeiter von Wach- und Sicherheitsdiensten
    • Hausmeister (in systemrelevanten Gebäuden)
    • Gebäudereiniger (in systemrelevanten Gebäuden)
    • Beschäftigte der Textilindustrie (in versorgungsrelevanten Bereichen)
    • (weitere) Bankangestellte und Steuerberater
    • Notare und Rechtsanwälte
    • Mitarbeiter von versorgungsrelevanten Dünge- und chemischen Rohstoffherstellern
  • Sofern Sie zu diesen Berufsgruppen gehören und auf die Betreuung angewiesen sind, lassen Sie es uns umgehend wissen.
    Melden Sie bitte so früh wie möglich Ihr Kind zur Notbetreuung nur per Mail in der Schule 108157@schule.nrw.de an. Geben Sie bitte dabei die Klasse, die Wochentage und den zeitlichen Umfang (von … bis … Uhrzeit) an.

Wie Sie in der Pressekonferenz der Bundeskanzlerin entnehmen konnten, findet bis zum 03.05.2020 keine Schule statt.

  • Diese Zeit nutzen wir, um uns organisatorisch auf die schrittweise Öffnung der Schule vorzubereiten.
  • nach aktuellem Stand kommen die 4. Klassen ab dem 04.05.2020 in kleinen Gruppen zum Unterricht.
  • Dies bedeutet aber auch: alle anderen erst einmal nicht! Für alle Kinder gibt es in der kommenden Woche neue Arbeitspläne, die zu bearbeiten sind.
  • Die Notbetreuung wird ab Montag, 20.04. für weitere Berufsgruppen geöffnet – genaue
    Informationen hierzu finden Sie in Kürze hier.
  • Sofern Sie zu diesen Berufsgruppen gehören und auf die Betreuung angewiesen sind, lassen Sie es uns umgehend wissen.
    Melden Sie bitte so früh wie möglich Ihr Kind zur Notbetreuung per Mail in der Schule 108157@schule.nrw.de an. Geben Sie bitte dabei die Klasse, die Wochentage und den zeitlichen Umfang (von … bis … Uhrzeit) an.
  • Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief vom 16.04.2020.

Vielen Dank!

Christine Solbach für den Zusammenschnitt des Videos und

Anke Schmied für die Melodie unseres Schulliedes.


Das Schulministerium will am Mittwoch, dem 15.04.2020 darüber informieren, welche Verhaltensregeln ab dem 20.04.2020 gelten sollen.

Den kompletten Brief des Ministeriums vom 03.04.2020 finden Sie hier.


Hier finden Sie Informationen über aktuelle Maßnahmen in 10 verschiedenen Sprachen (23.3.).


Das Schulministerium schreibt am 20.03.2020:

"Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können."

 

Hier der Link zum Formular  (2 Seiten), das ausgefüllt und auch vom Arbeitgeber bestätigt werden muss.

 

"Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung."


Die Stadt Neuss hat am 15.03.2020 folgende Unabkömmlichkeitserklärung (Link zum Herunterladen) veröffentlicht:

Die Stadt Neuss bietet aufgrund der verschiedenen Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechender Allgemeinverfügungen der Stadt Neuss zum Betretungsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 Nummern 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

ab Montag, 16.03.2020, zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen zwischen dem 16.03.2020 und 19.04.2020 lediglich eine hilfsweise Betreuung für Kinder von Eltern an, die „unentbehrliche Schlüsselpersonen“ sind.

Wer zur Berufsgruppe der "unentbehrliche Schlüsselpersonen" gehört, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat am 15.03.2020 folgende Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen veröffentlicht:

Beide Eltern müssen in den entsprechenden Berufen arbeiten. Alleinerziehende benötigen selbstverständlich nur einen Nachweis.

Bitte senden Sie uns die ausgefüllten und vom Arbeitgeber bestätigten Unabkömmlichkeitserklärungen an die Mailadresse der Schule:

st-peter-schule@stadt.neuss.de zu oder

faxen Sie uns unter 02137/ 99 80 730.




Weitere Informationen zur Handhygiene finden Sie hier:

Die 10 wichtigsten Hygienetipps von infektionsschutz.de BzGA

Kinderleichter Schutz vor Infektionskrankheiten von infektionsschutz.de BzGA

Atemwegsinfektionen - Hygienetipps im Krankheitsfall von infektionsschutz.de BzGA

 

Info zum Corona-Virus, 27.02.2020

Die St.-Peter-Schule sowie die Nachmittagsbetreuung OGS und Betreuung haben geöffnet.

Fernbleiben vom Unterricht

Sofern eine Schule nicht von den zuständigen Gesundheitsbehörden geschlossen wurde, besteht grundsätzlich Schulpflicht nach § 43 Absatz 1 SchulG.

Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit. Eltern sollten dahin beraten werden, die Entscheidung über die Teilnahme am Unterricht zur Vermeidung einer Corona-Infektion nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt zu treffen.

 


Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Corona-Virus unter der Nummer (0211) 855 47 74 geschaltet.

 

 

Hygienemaßnahmen

 

Grundsätzlich verweisen wir noch einmal auf die Informationsangebote des Robert-Koch-Institut und der Gesundheitsbehörden.

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

 


Hier finden Sie unsere neuste Ausgabe (Nr. 93) der Schul-Info.




Das neue Schul-Info von Dez 19 bis Feb 20 finden sie hier.


Das Kollegium der St.-Peter-Schule

wünscht allen Kindern und Familien

besinnliche und harmonische Weihnachten

und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 


Ökumenischer Weihnachtsgottesdienst

Dienstag, 17. Dezember 2019

 

Trinitatiskirche 18 Uhr

 

Auch in diesem Jahr findet wieder unser alljährlicher

okumenischer Weihnachtsgottesdienst statt.

Die Klasse 3d präsentiert uns das Stück

"Wenn der Himmel unser Herz erreicht".


Tag der offenen Tür

an der

St.-Peter-Schule

18.09.2019

von 7:55 Uhr bis 9:25 Uhr

 


Anmeldung für die Schulneulinge


Herzlich Willkommen

liebe Erstklässler!

 



Wir, das Kollegium der St.-Peter-Schule trauern um unseren langjährigen, lieben Kollegen

 

Hans Nordhorn

† 28.07.2019